e-netz-Mitarbeiter hält einen Bebauungsplan in der Hand und blickt auf Neubauten der Solarsiedlung in Groß-Umstadt

Städtebauliche Planung

Als kompetenter Partner übernehmen wir die planerische Steuerung der Bodennutzung und der städtebaulichen Entwicklung.

Wir unterstützen bei informellen wie auch formellen Planungen und bieten unsere Leistungen einzeln sowie kombiniert an. Gerne erstellen wir ein Angebot über individuelle Planungsleistungen für Ihre Kommune. Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie gerne!

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Informelle Planung

Mit der informellen Planung unterstützen wir bei der Entscheidungsfindung und der Vorbereitung der formellen Bauleitplanung.

Hierfür bieten wir die folgenden Planungsleistungen an:

  • Rahmenpläne & Masterpläne

    Der Rahmenplan konzentriert sich auf räumliche und sachliche Untersuchungsaufgaben von kommunalen Baulandentwicklungspotenzialen. Diese beinhalten die planungsrechtliche Situation sowie die energetischen, ingenieurstechnischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Potenzialflächen. Hier erhalten Sie einen Einblick in den  Rahmenplan für Lützelbach.

    Ein Masterplan beinhaltet die umfassende Untersuchung eines Planungsgebietes. Im Zuge des Masterplans werden die strategischen Ziele der Planung ermittelt und unter Einbezug der relevanten Akteure festgelegt. Neben der städtebaulichen Betrachtung können spezifische Konzepte zu unterschiedlichen Themen wie bspw. Energie, Mobilität, Freiflächennutzung oder Ver- und Entsorgung erarbeitet werden.

  • Vorbereitende Planung & Städtebauliche Entwürfe

    Die Vorbereitende Planung dient der Untersuchung eines konkreten Plangebiets hinsichtlich der Rahmenbedingungen für die Bauleitplanung bzw. Baulandentwicklung. Darunter fallen Gespräche mit den Eigentümern im Vorfeld der Umlegung, die Untersuchung der artenschutzrechtlichen Voraussetzungen und die Abschätzung der ingenieurstechnischen Herausforderungen.

    Städtebauliche Entwürfe enthalten erste Ideen zur Erschließung, Grundstückseinteilung und Freiflächenplanung. Die Visualisierung möglicher Gebietsentwicklungen steht hierbei im Vordergrund.

Formelle Planung

Darüber hinaus schaffen die formellen Planungsverfahren und -instrumente die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der städtebaulichen Ideen und Entwürfe.

Hier übernehmen wir folgenden Leistungen der Bauleitplanung und zur übergeordneten Regionalplanung:

  • Bearbeitung von Zielabweichungsverfahren

    Das Zielabweichungsverfahren erlaubt es, ausnahmsweise von einem grundsätzlich bindenden Ziel der Regional- bzw. Landesplanung abzuweichen. Hierfür erarbeiten wir  den erforderlichen Antrag zur Zielabweichung und begleiten die weiteren Verfahrensschritte bis zur Genehmigung des Antrags.

  • Änderung von Flächennutzungsplänen

    Als vorbereitender Bauleitplan stellt der Flächennutzungsplan die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dar. Er ergibt sich aus den räumlichen Planungs- und Entwicklungszielen der Gemeinde. Widerspricht ein aufzustellender Bebauungsplan dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB, muss der Flächennutzungsplan im betreffenden Bereich geändert werden (Teiländerung).

  • Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen

    Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und legt die zulässigen Nutzungen für die städtebauliche Ordnung für Teilbereiche der Gemeinde parzellenscharf fest. Um Baurecht zu ermöglichen bzw. bestehendes Baurecht zu ändern, übernehmen wir das Verfahren zur Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen inklusive der Erarbeitung der erforderlichen Unterlagen.

  • Innen- und Außenbereichsatzungen nach §34 BauGB und §35 BauGB

    Insbesondere in ländlichen Siedlungslagen ist es oftmals nicht erforderlich, Bebauungspläne aufzustellen. Hier bietet sich das Instrument einer Innen- oder Außenbereichssatzung an, mit der die Kommune lediglich den gewünschten Rahmen der Entwicklung vorgibt. Auch hier erarbeiten wir die erforderlichen Unterlagen und übernehmen das Aufstellungsverfahren der jeweiligen Satzung.

 

Fertig bebautes Mischgebiet Im Kappespfad in Schaafheim

Referenz Schaafheim „Im Kappespfad II“

Erschließung eines komplexen Mischgebietes mit Wohn- und Gewerbeanteilen – inkl. Abstimmung mit Landesbehörden.

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Fertig bebaute Solarsiedlung Am Umstädter Bruch in Groß-Umstadt, Stadtteil Richen

Referenz Groß-Umstadt „Am Umstädter Bruch“

Entwicklung einer Solarsiedlung mit der individuellen Integration von Photovoltaikanlagen und eines intelligenten Speichersystems.

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